Eltern sind in der Gefährdungseinschätzung und auch zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung einzubeziehen. Diese Grundlage ist im § 8a SGB VIII verankert. Gleichzeitig sind Eltern oder Elternteile aber auch die Personen, von denen häufig die Gefährdung aktiv oder billigend ausgeht, so dass in den Gesprächen mit Eltern neben einer Anerkennung der Gefährdung (Problemakzeptanz) und einer gemeinsamen Sichtweise auf das Problem (Problemkongruenz) eine Bereitschaft zur Veränderung erst erarbeitet werden muss.
Eine wertschätzende Haltung den Eltern gegenüber ist hier die Voraussetzung, damit diese Hilfen annehmen können, um in Zukunft ihr Kind nicht mehr zu gefährden. Besonders schwierig ist dabei, klar und konfrontativ zu sein, und trotzdem durch einen wertschätzenden Umgang mit den Eltern einen Zugang zu einer Hilfe zu ermöglichen bzw. zumindest nicht zu verhindern. Und selbst wenn sich die Eltern mitwirkungsbereit zeigen und Hilfen annehmen, sollte ein fairer Umgang mit ihnen beinhalten, sie dennoch über die Konsequenzen einer möglichen Verweigerung in der Zukunft zu informieren. Anhand von Fallbeispielen werden verschiedene Vorgehensweisen vorgestellt und diskutiert.
Themen der Fortbildung:
- · Gesprächsführung mit Eltern im Kontext von Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs.4 SGB VIII
- · Spanungsfeld zwischen Elternrecht und Elternpflicht, Hilfe und Kontrolle
- · Kompetenzen für die Gesprächsführung, Aspekte gelingender Gesprächsführung
- · Gesprächsvorbereitung: Setting, Ziele, Bausteine zur Gesprächsführung, Ergebnissicherung
- · Übungen zur Reflexion des eigenen Kommunikationsverhaltens
- Arbeit an Fallbeispielen